Anhang und Lagebericht sind wichtige Bestandteile eines Jahresabschlusses einer Kapitalgesellschaft.

Der Anhang dient dazu, unternehmensrelevante Informationen bezüglich der Bilanzerstellung zu erläutern. Hier geht es um grundsätzliche Informationen und nicht um die Aufarbeitung der Bilanzzahlen. Der Anhang muss zusammen mit der Bilanz beim Registergericht eingereicht werden.

Der Lagebericht befasst sich mit den wichtigsten Bilanzzahlen, gibt einen Überblick über die Geschäftsentwicklung bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Lagerberichts und soll die weitere Entwicklung des Unternehmens darstellen. Die Verpflichtung zur Erstellung eines Lageberichtes bei allen Kapitalgesellschaften wird aus dem Aktiengesetz und dem GmbH Gesetz abgeleitet.

Sowohl beim Anhang als auch insbesondere beim Lagebericht handelt es sich unseren Erachtens nach um Informationen, die ein sorgfältiger und erfolgreicher Unternehmer kennen sollte.

Die Banken verlangen im Hinblick auf Basel II immer häufiger auch den Lagbericht. Durch die unaufgeforderte Vorlage des Lageberichts zeigen Sie, dass Sie sich umfassend mit Ihrem Unternehmen auseinandersetzen und auch Einblicke in die zukünftige Entwicklung gestatten. Gerade daraus wird von Ihrer Bank abgeleitet, ob Sie in der Zukunft in der Lage sind, die bereits vorhandenen oder die angestrebten Finanzierungen auch zu bewältigen.